11. März 2021: SPD-Grüne-BfB: Baumschutzsatzung für Wittmund
Wichtig dabei sei, so Multhaupt, dass die Interessen von Privateigentümer und der Allgemeinheit in einer zu Wittmund passenden Baumschutzsatzung gerecht aufeinander abgestimmt sein müssen. Eine Satzung dürfe nicht dazu führen, dass in die privaten Belange der Grundstückseigentümer zu sehr eingegriffen werde, diese müsse vielmehr das Verständnis für den Erhalt von Bäumen und Pflanzen im Stadtgebiet fördern. Mit gutem Beispiel könne die Stadt selber auf den städtischen Gebieten voran gehen und bei notwendigen Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen an Bäumen die Bürger über den Bedarf rechtzeitig zu informieren. Multhaupt:“ Im Namen der Gruppe möchte ich auch die Bürger dazu auffordern, sich bei der Erarbeitung einer entsprechenden Satzung mit einzubringen.“ Nur so könne dann eine Akzeptanz seitens der Bevölkerung erreicht werden. Wenn diese Satzung in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt werde, könne die dann gültige Wittmunder Satzung eventuell auch von anderen Gemeinden übernommen werden, so die Hoffnung der Gruppe SPD/Grüne/BfB.